Die Hundepension HundeHome verpflichtet sich, die Tiere artgerecht zu halten und zu versorgen. Es wird stets genügend Bewegung, Beschäftigung und Raum angeboten. Ebenso verpflichtet sie sich, genügend Sozialkontakt mit Menschen und Artgenossen (Rudelhaltung) sicherzustellen, damit sich die Tiere während ihrem Aufenthalt wohlfühlen. HundeHome verpflichtet sich zudem, die Sorgfaltspflicht nie zu verletzen. Die Tiere werden 24 Stunden überwacht.
Ⅰ Begriffsbestimmungen
Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension HundeHome verbleibt. Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird.
Ⅱ Impfungen
Die Tiere müssen aktuell geimpft sein. Die Impfungen müssen rechtzeitig vor dem Eintritt gemacht werden. Bitte beim Erstmaligen Eintritt eine Kopie des Impfpasses mitbringen. Besitzt ein, per Telefon oder mittels Pensionsvertrag angemeldeter Hund keinen gültigen Impfausweis, ist die Hundepension berechtigt, von dem Pensionsvertrag zurückzutreten.
Folgende Impfungen sind zwingend:
Jährliche Kombinationsimpfung, Zwingerhusten und KC intranasal.
Ⅲ Parasiten
Der Hund muss gegen Zecken und Flöhe behandelt sein und mindestens zwei Mal jährlich entwurmt sein. Bitte bei Eintritt eine Bestätigung vom Tierarzt vorweisen.
Bei einer Ansteckung anderer Tiere, durch Verschweigen oder Unwissenheit einer Krankheit oder eines Parasitenbefalles, haftet stets der Besitzer und muss für sämtliche dadurch entstehenden Kosten aufkommen. Tritt trotz Prophylaxe ein Parasitenbefall auf, wird von HundeHome jede Haftung abgelehnt.
Ⅳ Verletzungen, Erkrankungen, Verdacht auf Erkrankung
Falls ein Hund während seines Aufenthaltes Anzeichen einer Erkrankung oder Verletzung zeigt, wird Frau Dr. med. vet. Monika Wagner diese, sofern möglich, behandeln oder umgehend die Tierarztpraxis oder das Tierhospital aufsuchen.
Wir lehnen jegliche Verantwortung bei Erkrankung, Unfall oder Tod des Tieres ab. Die Kosten gehen zu Lasten des Tierbesitzers. Selbstverständlich werden Sie oder die Notfallperson sofort Benachrichtigt.
Für Notfälle, hinterlassen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten und ebenfalls die Kontaktdaten einer Notfallperson, für den Fall, dass Sie nicht zu erreichen sind.
Besteht Verdacht auf eine Erkrankung beim Hund, muss der Besitzer das Team von HundeHome darauf hinweisen.
Ⅴ Allergien
Reagiert der Hund allergisch auf Insekten, spezielle Geräusche etc., ist es die Pflicht des Hundehalters dies dem Hort vorgängig mitzuteilen.
Falls der Hund Notfall Medikamente benötigt, ist es Pflicht des Besitzers, diese Medikamente mitzugeben und über Dosierung und Verabreichung zu informieren.
Für Notfälle, hinterlassen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten und ebenfalls die Kontaktdaten einer Notfallperson, für den Fall, dass Sie nicht zu erreichen sind.
Ⅵ Spezielle Verhaltensweisen
Der Besitzer verpflichtet sich, uns über negative Eigenschaften oder Verhaltensweisen, beispielsweise über Zäune springen, Aggressivität, Ängstlichkeit, etc., zu informieren.
Ⅶ Medikamente
Falls der Hund Medikamente oder Sonstiges zur Erhaltung der Gesundheit benötigt, ist der Halter verpflichtet, dies dem Hort mitzuteilen. Ebenfalls muss der Halter über Dosierung und Verabreichung der Medikamente informieren.
Ⅷ Haftung des Hundehalters
Der Besitzer haftet für alle Schäden die sein Tier an Gegenständen, Menschen und anderen Lebewesen zufügt.
Ⅸ Ausbrecher
Der Hundehort bietet den Hunden ein möglichst freies Leben, ohne Zwinger oder Hundeboxen. Das Grundstück selbst ist eingezäunt. Die Hunde respektieren im Normalfall diese Grenze. Für Hunde, deren absolutes Ziel es ist auszureissen, ist unsere Anlage nicht 100% ausbruchsicher.
Ist der Hund trotz Sorgfaltspflicht unsererseits entlaufen und es sind Sachschäden oder Schäden an Drittpersonen entstanden, wird jegliche Haftung unsererseits abgelehnt.
Ⅹ Verlust von Mitgebrachtem
HundeHome verfügt über genügend Material, Einrichtungen und Spielsachen für alle Tiere. Persönliche Gegenstände (Decken, Bettli, Spielzeuge) können mitgebracht werden. Bei Beschädigung und Verlust, lehnen wir jegliche Haftung ab.
Ⅺ Vorzeitige Abholung
Ist durch Aggressionsverhalten, Angstverhalten oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten eine gefahrlose Führung nicht möglich, behalten wir uns das Recht vor, den Hund vorzeitig abholen zu lassen.
Ⅻ Nichtabholung des Hundes
Wird ein Hund zum vereinbarten Termin nicht abgeholt und wird kein anderer Abholtermin mit uns vereinbart, wird durch den Hundehort ein Einschreibebrief an den Besitzer oder dessen Vertreter gesendet, mit der Aufforderung das Tier abzuholen.
Wird dieser Aufforderung keine Folge geleistet, geht das Tier 14 Tage nach der Zustellung der Abhol-Aufforderung an den Hundehort über.
Die Pensionskosten, Futterkosten, Kosten für die administrativen Aufwände sowie alle sonstigen zusätzlichen Kosten bis zu diesem Zeitpunkt, werden dem damaligen Besitzer vollumfänglich verrechnet.
XIII Ablehnungsrecht
Wir halten die Hunde im Rudel, es gibt keine Zwinger. Wir behalten uns das Recht vor, einen Hund abzulehnen, falls er sich nicht ins Rudel integrieren lässt.
XIV Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen können wir leider nicht betreuen.
Eine möglich auftretende Läufigkeit ist uns zwingend mitzuteilen sowie vorgängig mit uns zu besprechen. Eine Haftung für Schäden infolge Unterlassung von Informationen lehnen wir ab.
XV Rüden
Nach einem Probetag beherbergen wir auch nicht kastrierte, gut sozialisierte Rüden. Für den Probetag gelten sämtliche Richtlinien von HundeHome.
XVI Kundendaten
Die Hundepension HundeHome behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Website und anderen Medien einverstanden. (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)
XVII Betriebsgelände
Ein Zutritt zum Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. HundeHome lehnt jegliche Haftung für Sach- oder Personenschaden ab.
Für die Abgabe und Abholung gelten die generellen Öffnungszeiten.
Die Tagesbetreuung ist bei Abholung in bar zu bezahlen. Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, werden anfallende Zusatzkosten ebenfalls verrechnet und sind bar zu zahlen.
XIX Vertragsabschluss
Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Eine Anmeldung führt zum Vertragsabschluss. Im Verhinderungsfall, den Hund bitte 24 Stunden vorher abmelden, sonst müssen Stornogebühren verrechnet werden.
Beim Überbringen des Hundes sind alle nötigen Unterlagen, inkl. Pensionsvertrag und alle notwendigen sonstigen Utensilien, inkl. Futter welche der Hund benötigt, abzugeben.